1. Soll ich zustiften oder spenden ?


Eine Zustiftung in unser Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten und sichert so laufende Zinserträge für unseren Stiftungszweck.
Spenden hingegen werden zeitnah in gesamter Höhe für den Stiftungszweck verwendet werden. Mit Zustiften helfen Sie daher dauerhaft.



2. Was ist eine Bürgerstiftung ?


Eine Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung. Traditionell wurden Stiftungen in Deutschland durch Einzelpersonen oder Ehepaare gegründet. Seit den 1990er Jahren ist ein neuer Typ von Stiftungen hinzugekommen. Er beruht auf der in den USA entstandenen Idee der "Community Foundations". Darunter versteht man Gemeinschaftsstiftungen vieler Bürger. Sie tun sich zu gemeinnützigen Zwecken in einer Stadt oder Region zusammen. In solchen Bürgerstiftungen engagieren sie sich finanziell oder persönlich, übernehmen Verantwortung und gestalten die Gesellschaft mit.



3. Warum Stiftung ?


Eine Stiftung ist auf Langfristigkeit angelegt und damit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation und der Spendenbereitschaft. Ihre Gründung setzt ein Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro voraus. Es darf nicht ausgegeben werden, lediglich seine Zinserträge stehen für Projekte zur Verfügung. Je höher das Kapital, umso mehr Projekte können in Angriff genommen werden.



4. Wer entscheidet über den Einsatz der Mittel ?


Jeder kann Ideen einbringen und Vorschläge machen. Hierzu muss ein Antrag auf Förderung ausgefüllt und eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet auf Empfehlung des Stiftungsrates über die Förderung von Personen oder Vorhaben.



5. Woher kommt das Geld ?


Das Geld, das für Förderungen ausgeschüttet wird, sind Zinserträge, die aus dem Stiftungskapital erwirtschaftet werden, oder Spenden.



6. Wie lautet das Stiftungskonto ?

Sparkasse Bodensee
 
BLZ 690 500 01
IBAN: DE79 6905 0001 0024 9800 88
Kto. 24 980 088
BIC: SOLADES1KNZ
Volksbank Tettnang
 
BLZ 651 915 00
IBAN: DE97 6519 1500 0174 5610 08
Kto. 174 561 008
BIC: GENODES1TET

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt. Durch eine Spende helfen Sie in Not geratenen Kressbronner Bürgern direkt. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, allerdings können nur daraus erwirtschaftete Zinsen für Projekte ausgegeben werden.

Bei einer Spende oder Zustiftung bis zu einem Betrag von 200,00 € ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, es genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.

Um Verwaltungskosten einzusparen, wendet die Bürgerstiftung diese Regel an und stellt daher bei einer Zuwendung (Spende oder Zustiftung) unter einem Betrag von 200,00 € keine Bescheinigungen aus.



7. Gehört die Bürgerstiftung zur Gemeinde Kressbronn?


Nein. Sie ist rechtlich selbstständig und wird durch unabhängige Organe verwaltet. Sie hat das Ziel, die Lebensqualität in Kressbronn a. B. weiter zu entwickeln.

Was die Bürgerstiftung Kressbronn will:

  • Wo staatliche oder öffentliche Unterstützung endet oder nicht greift, wollen wir ansetzen.
  • Wir helfen besonders hilfsbedürftigen, unverschuldet in Not geratenen Menschen unserer Gemeinde.
  • Projekte zur Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen wollen wir fördern und die Jugend- und Seniorenarbeit unterstützen.
  • Wir denken an Unterstützung von Kulturprojekten und wollen uns für die Erhaltung der Natur und Umwelt einsetzen.
  • Bestehende Initiativen sollen dabei gestärkt und ein gutes Miteinander gefördert werden.

8. Was fördert die Bürgerstiftung Kressbronn a. B.?

Der Zweck unserer Bürgerstiftung ist die Unterstüzung von Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde Kressbronn a.B., sowie die Förderung von Projekten oder gemeinnützigen Institutionen, die unter die folgenden Tätigkeitsfelder der Bürgerstiftung fallen:
  • Bildung und Erziehung
  • Wohlfahrtspflege
  • Öffentlichem Gesundheitswesen
  • Völkerverständigung
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Natur- und Umweltschutz
Jedes Jahr legt der Stiftungsrat in Einvernehmung mit dem Stiftungsvorstand einen Förderschwerpunkt fest.

9. Gibt es einen Standard-Antrag auf Förderung durch die Bürgerstiftung ?

Ja, es gibt einen Antrag auf Förderung. Auch Sie können Projekte, Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürger vorschlagen, die von der Bürgerstiftung Kressbronn a. B. unterstützt werden sollen.Hierzu füllen Sie bitte unseren Antrag auf Förderung aus und senden Sie diesen per Email oder per Post zurück an uns.
Bürgerstiftung Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
Email: antrag@buergerstiftung-kressbronn.de



10. Wie kann ich die Bürgerstiftung finanziell unterstützen ?


Die Stiftung ist angewiesen auf finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen. Nur mit ausreichenden Mitteln können durch Projekte Kressbronner Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.

Durch Zustiftung, eine Spende oder durch testamentarische Verfügung können Sie die Bürgerstiftung unterstützen und somit für die Bürgerinnen und Bürger von Kressbronn Gutes tun.
Gerne können Sie Ihre Zuwendung auch an die Bürgerstiftung Kressbronn a.B. direkt überweisen.

Sparkasse Bodensee
 
BLZ 690 500 01
IBAN: DE79 6905 0001 0024 9800 88
Kto. 24 980 088
BIC: SOLADES1KNZ
Volksbank Tettnang
 
BLZ 651 915 00
IBAN: DE97 6519 1500 0174 5610 08
Kto. 174 561 008
BIC: GENODES1TET

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt. Durch eine Spende helfen Sie in Not geratenen Kressbronner Bürgern direkt. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, allerdings können nur daraus erwirtschaftete Zinsen für Projekte ausgegeben werden.

Bei einer Spende oder Zustiftung bis zu einem Betrag von 200,00 € ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, es genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.

Um Verwaltungskosten einzusparen, wendet die Bürgerstiftung diese Regel an und stellt daher bei einer Zuwendung (Spende oder Zustiftung) unter einem Betrag von 200,00 € keine Bescheinigungen aus.