Testament

Immer mehr Kressbronner Bürgerinnen und Bürger möchten über ihr Lebensende hinaus mit ihrem Geld Gutes tun. Besonders Menschen, die keine Erben haben, suchen oft nach Möglichkeiten, ihr Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zuzuführen.

Wer sein Vermögen oder Teile davon dauerhaft gemeinnützig in Kressbronn a. B. einsetzen möchte, findet in der Bürgerstiftung Kressbronn a. B. einen verlässlichen Partner. Ein Vermächtnis zugunsten der Bürgerstiftung bietet die Sicherheit, dass das Erbe sicher angelegt wird. Die Kapitalerträge kommen über Generationen gemeinnützigen Zwecken zugute, die vom Erblasser im Rahmen des Stiftungszwecks selbst bestimmt werden können.

Die „schlanke“ Struktur der Stiftung und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement gewährleisten, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Zweck nahezu ungeschmälert zugeführt werden.

Wenn Sie die Bürgerstiftung Kressbronn a. B. in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil) oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese frei von Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz). Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftsteuer bei Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall z. B. auf die Bürgerstiftung Kressbronn möglich (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 S.1 ErbStG).


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Bürgerstiftung Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
Email: info@buergerstiftung-kressbronn.de