Zustiftung
Das Kapital der Stiftung erhöhen
Durch Zustiften erhöhen Sie das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Kressbronn a. B.. Das Stiftungskapital wird langfristig aufgebaut. Die Stiftungsorgane sorgen dafür, dass das Stiftungskapital sicher und ertragsbringend angelegt wird und dauerhaft bleibt.
Über die Verwendung der aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Zinserträge entscheiden der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat in der Jahresabschluss-Sitzung. Ende 2015 betrug das Stammkapital rund 187.846 €.
Konten für Zustiftungen und Spenden
Sparkasse Bodensee |
BLZ 690 500 01 IBAN: DE79 6905 0001 0024 9800 88 |
Kto. 24 980 088 BIC: SOLADES1KNZ |
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Volksbank Tettnang |
BLZ 651 915 00 IBAN: DE97 6519 1500 0174 5610 08 |
Kto. 174 561 008 BIC: GENODES1TET |
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Zustiftung oder eine Spende handelt. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, allerdings können nur daraus erwirtschaftete Zinsen für Projekte ausgegeben werden. Durch eine Spende helfen Sie in Not geratenen Kressbronner Bürgern direkt.
Bei einer Zustiftung oder Spende bis zu einem Betrag von 200,00 € ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, es genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.
Um Verwaltungskosten einzusparen, wendet die Bürgerstiftung diese Regel an und stellt daher bei einer Zuwendung (Zustiftung oder Spende) unter einem Betrag von 200,00 € keine Bescheinigungen aus.