Spenden

Ob Einzel- oder Dauerspende – mit einer Spende können Sie Projekte der Bürgerstiftung Kressbronn a. B. sofort und unmittelbar unterstützen und so Kressbronnern Bürgerinnen und Bürgern helfen.
Wir freuen uns über jede kleine und große Zuwendung.


Spenden statt Schenken!

Manchmal weis man nicht, was man sich zu freudigen Anlässen, wie Geburtstagen, silberne oder goldene Hochzeit, Firmenjubiläum oder vielen weiteren Ereignissen wünschen soll. Statt mit Blumen und Pralinen überhäuft zu werden, könnten Ihre Gäste auch zu Gunsten der Bürgerstiftung Kressbronn a. B. spenden.

Im Trauerfall um Spenden zu Gunsten der Bürgerstiftung Kressbronn a. B. zu bitten, kann eine sinnvolle Alternative zu Kränzen und Blumen darstellen.

Ob Sammelaktionen oder Veranstaltungen, wie Bazare, Versteigerungen, Benefizkonzerte: gemeinsam etwas zu bewegen, macht Spaß. Wir unterstützen Ihr ehrenamtliches Engagement mit Rat und Hilfe und freuen uns.

Gerne können Sie Ihre Spende auch an die Bürgerstiftung Kressbronn a. B. direkt überweisen.


Konten für Spenden und Zustiftungen

Sparkasse Bodensee
 
BLZ 690 500 01
IBAN: DE79 6905 0001 0024 9800 88
Kto. 24 980 088
BIC: SOLADES1KNZ
Volksbank Tettnang
 
BLZ 651 915 00
IBAN: DE97 6519 1500 0174 5610 08
Kto. 174 561 008
BIC: GENODES1TET

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt. Durch eine Spende helfen Sie in Not geratenen Kressbronner Bürgern direkt. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, allerdings können nur daraus erwirtschaftete Zinsen für Projekte ausgegeben werden.

Bei einer Spende oder Zustiftung bis zu einem Betrag von 200,00 € ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, es genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.

Um Verwaltungskosten einzusparen, wendet die Bürgerstiftung diese Regel an und stellt daher bei einer Zuwendung (Spende oder Zustiftung) unter einem Betrag von 200,00 € keine Bescheinigungen aus.