Wie Sie helfen können

Kressbronner stiften Zukunft

Die Bürgerstiftung Kressbronn a. B. erhält seit ihrer Gründung Beträge in unterschiedlicher Höhe als Zustiftung. Zustiftungen tragen zum Aufbau des Stiftungsvermögens bei, das in seiner Substanz erhalten bleibt und langfristig gesicherte Erträge abwirft.

Diese Gelder ermöglichen es der Bürgerstiftung, soziale, kulturelle, Bildungs- oder Umweltprojekte in Kressbronn a. B. zu initiieren und zu fördern.

Sie machen sich und uns eine Freude, wenn Sie unser uneigennütziges Engagement unterstützen.

Sie haben einen feierlichen Anlass?
Z.B. einen runden Geburtstag oder ein Jubiläum? Ihr Weinkeller ist bereits gut gefüllt, Ihr Bücherregal voll und Blumen verwelken.

Wir stellen sicher, dass Spenden Ihrer Gäste nachhaltig wirkenden Projekten zugute kommen. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu Vorschläge.


Konten für Spenden und Zustiftungen

Sparkasse Bodensee
 
BLZ 690 500 01
IBAN: DE79 6905 0001 0024 9800 88
Kto. 24 980 088
BIC: SOLADES1KNZ
Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG
 
BLZ 651 915 00
IBAN: DE97 6519 1500 0174 5610 08
Kto. 174 561 008
BIC: GENODES1TET

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt. Durch eine Spende helfen Sie in Not geratenen Kressbronner Bürgern direkt. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, allerdings können nur daraus erwirtschaftete Zinsen für Projekte ausgegeben werden.

Bei einer Spende oder Zustiftung bis zu einem Betrag von 200,00 € ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, es genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.

Um Verwaltungskosten einzusparen, wendet die Bürgerstiftung diese Regel an und stellt daher bei einer Zuwendung (Spende oder Zustiftung) unter einem Betrag von 200,00 € keine Bescheinigungen aus.