Stiften und Spenden
Die Stiftung ist auf finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen angewiesen. Nur mit ausreichenden Mitteln können durch Projekte Kressbronner Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Bürgerstiftung Kressbronn a. B. unterstützen und somit für die Bürgerinnen und Bürger von Kressbronn Gutes tun können:
- durch Zustiftung in unser Stiftungskapital, das dauerhaft erhalten bleibt und laufende Zinserträge für unsere Stiftungszwecke sichert
- durch Spenden für sofortige Projekt- und Förderarbeit. Spenden werden zeitnah in gesamter Höhe für den Stiftungszweck verwendet.
- durch testamentarische Verfügung
Konten für Spenden und Zustiftungen
Sparkasse Bodensee |
BLZ 690 500 01 IBAN: DE79 6905 0001 0024 9800 88 |
Kto. 24 980 088 BIC: SOLADES1KNZ |
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Volksbank Tettnang |
BLZ 651 915 00 IBAN: DE97 6519 1500 0174 5610 08 |
Kto. 174 561 008 BIC: GENODES1TET |
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt. Durch eine Spende helfen Sie in Not geratenen Kressbronner Bürgern direkt. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, allerdings können nur daraus erwirtschaftete Zinsen für Projekte ausgegeben werden.
Bei einer Spende oder Zustiftung bis zu einem Betrag von 200,00 € ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, es genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.
Um Verwaltungskosten einzusparen, wendet die Bürgerstiftung diese Regel an und stellt daher bei einer Zuwendung (Spende oder Zustiftung) unter einem Betrag von 200,00 € keine Bescheinigungen aus.